Grußwort des 1. Vors. Mario Walter zum 33. Apfelweinfest 2018 vom 15. – 17. Juni 2018
www.beerfurther-apfelweinfest.de
Verehrte Gäste,
es ist wieder soweit! Bereits zum 33. Male feiern wir unser traditionelles Apfelweinfest.
Los geht es am Freitagabend um 21:00 Uhr mit Xtreme # PARTYWILD!
#partywild! Der Name ist Programm. Xtreme feiert mit dem Publikum jedes Wochenende eine wilde Party. Die sieben Musiker zeigen die ganze Bandbreite, die die Musikgeschichte zu bieten hat. Xtreme steht nie still. Jede Show besitzt etwas Einzigartiges. Jeder Song bekommt einen individuellen Anstrich. Mit im Tourgepäck haben Xtreme eine absolut professionelle Bühnenshow. Außerdem lassen modernste Technik und die 30.000 Watt Soundanlage keine Wünsche offen. Let’s get WILD am Apfelweinfest-Freitag.
Lass DICH ein auf das spektakulärste, einzigartig atemberaubende ROCK-SHOW-MUSICAL der Superlative - DEIN Konzerterlebnis der Extraklasse mit ROCK OLYMP am Samstag ab 21:00 Uhr.
Mit 4 Sängern und einer Sängerin, ist für jedes ROCK Genre die perfekte Stimme dabei. Die Musiker lassen durch eigene Interpretationen, die besten Rocksongs aller Zeiten aufleben. In einer einzigartigen Atmosphäre, präsentiert Euch die Band mit atemberaubender Darbietung in aufwendigen Kostümen ein gigantisches ROCK-SHOW-MUSICAL . ROCK OLYMP begeistert sofort alle Menschen, die Spaß haben an Rock Classics, Hard Rock gepaart mit Rockhymnen aus 4 Dekaden.
Sportlich wird natürlich auch wieder einiges auf unserem tollen Sportgelände in Beerfurth geboten. Attraktiven Handballsport zeigen am Samstag wieder die Damen und Herren im Mixed auf 2 Spiel-feldern. Los geht es bereits um 10:00 Uhr. Am Sonntag spielen die Nachwuchshandballer ab 11:30 Uhr um den Sparkassen Jugend-Handball-Cup 2018. Freuen Sie sich auf spannende und faire Spiele.
Der Sonntag startet um 10:00 Uhr zunächst mit einem Festgottesdienst im Zelt unter der Leitung von Pfarrer Reeh. Ab 12:00 Uhr sorgt die Odenwälder Blaskapelle aus Reichelsheim wieder kräftig für Stimmung im Zelt.
Für Groß und Klein ist an allen Tagen wieder „Heisels Vergnügungspark“ da. Am Sonntag können sich die kleinen Besucher während des Sparkassen Jugend-Handball-Cups auf einer Hüpfburg austoben. Groß und Klein können am Sonntag zudem ihr Durchhaltevermögen beim Bull-Riding unter Beweis stellen.
Im Ausschank gibt es natürlich wieder Beerfurther Apfelwein im „Gerippten“ oder im Bembel, dazu Odenwälder Koch- und Handkäse, eine große Auswahl an belegten Brötchen, Würstchen sowie Fleischkäsebrötchen. Samstags und sonntags laden wir Sie gerne auf Kaffee und Kuchen auf unser idyllisches Sportgelände ein. Am Sonntag gibt es außerdem eine kräftige Kartoffelsuppe.
Als Verein mit weniger als 500 Mitgliedern ein Fest dieser Größenordnung- das weit über die Region hinaus bekannt ist, seit mehr als 30 Jahren zu stemmen, macht uns mächtig stolz und spricht für den tollen Zusammenhalt in unserem Sportverein und in Beerfurth. Durch den Erlös der Veranstaltung kann der Sportbetrieb aufrechterhalten werden. Mein Dank geht neben den Sponsoren vor allem an die rund 200 freiwilligen Helfer die dafür sorgen, dass es wieder ein tolles Festwochenende wird. Wir wünschen uns ein friedliches und unterhaltsames Fest, dass wieder viele Gäste zum Feiern und Verweilen nach Beerfurth einlädt. Der Vorstand des TSV 05 Beerfurth e.V. freut sich auch Dich beim 33. Beerfurther Apfelweinfest begrüßen zu können.
Mario Walter, 1.Vorsitzender
Satzung
des Turn- und Sportverein 1905 Beerfurth e.V.
§ 1
Name und Sitz
Der Verein führt den Namen Turn- u. Sportverein 1905 Beerfurth e.V.
Der Sitz des Vereins ist in Reichelsheim (Beerfurth).
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2
Zweck
Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff AO.
Der Satzungszweck wird insbesondere erreicht durch die Unterbreitung von regelmäßigen Sportangeboten und –Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie die aktive Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen, insbesondere Wettkampfveranstaltungen. Der Verein pflegt sowohl den Breiten- und Freizeitsport als auch den Leistungsport.
Der Verein organisiert in diesem Rahmen regelmäßige Übungsstunden sowie gemeinsame Veranstaltungen wie u. a. sportliche Ausflüge, Informationsabende sowie weitere zur Erreichung des Vereinszweckes geeignet erscheinende Maßnahmen.
Der Verein ist gem. § 55 AO selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder des Vereins erhalten, mit Ausnahme des Auslagenersatzes oder der Aufwandsentschädigung (Ehrenamtspauschale), keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3
Mitgliedschaft
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Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, wie auch eine
juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts.
Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Darüber entscheidet der Vorstand. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
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Das aktive Wahlrecht steht Mitgliedern ab dem 16. Lebensjahr zu,
das passive Wahlrecht ab dem 18. Lebensjahr.
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Die Mitgliedschaft endet:
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mit dem Tod (natürliche Person) oder der Auflösung (juristische Person) des Mitglieds
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durch Austritt, der nur schriftlich zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zu erklären ist.
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durch Ausschluss aus dem Verein
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durch Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis, wenn ein Mitglied 6 Monate mit der Entrichtung der Vereinsbeiträge in Verzug ist und trotz erfolgter schriftlicher Mahnung diese Rückstände nicht bezahlt oder sonstige finanzielle Verpflichtungen dem Verein gegenüber nicht erfüllt hat.
Der Austritt muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in schwerwiegender Weise gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf einen Anteil am Vereinsvermögen.
§ 4
Mitgliedsbeiträge
Die Mitglieder zahlen Mitgliedsbeiträge, über deren Höhe und Fälligkeit die Mitgliederversammlung jeweils mit Wirkung für das folgende Geschäftsjahr entscheidet.
Mitgliedsbeiträge werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren oder als Barzahlung eingezogen. Das Neu-Mitglied hat sich bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen. Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag unter unserer Gläubiger-ID DE09ZZZ00000676285 und der Mandatsreferenz (interne Mitglieds
nummer) jährlich zum 01. März ein. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag.
Weist das Konto eines Mitglieds zum Zeitpunkt der Abbuchung des Beitrages keine Deckung auf, so haftet das Mitglied dem Verein gegenüber für sämtliche in Zusammenhang mit der Beitragseinziehung sowie evtl. Rücklastschriften entstehenden Kosten.
§ 5
Organe
Organe des Vereins sind:
1. der Vorstand
2. Die Mitgliederversammlung
§ 6
Vorstand
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Der Vorstand besteht aus vier Personen, dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Rechner und dem Schriftführer.
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Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Rechner und der Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
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Die Abteilungsleiter sind Beisitzer. Es können bis zu sieben weitere Personen als Beisitzer gewählt werden.
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Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Bis zu einer Neuwahl bleibt der Vorstand im Amt. Scheidet ein Mitglied während der Amtszeit aus, kann der Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen wählen. Wählbar sind die volljährigen Vereinsmitglieder.
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Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und erledigt alle Verwaltungsaufgaben, soweit sie nicht durch die Satzung oder Gesetz einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
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die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
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die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlung. Die Leitung der Mitgliederversammlung durch den Vorsitzenden oder einen seiner Stellvertreter.
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der Vorstand kann besondere Vertreter gemäß § 30 BGB bestellen und abberufen sowie den Wirkungskreis bestimmen.
§ 7
Mitgliederversammlung
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Die Mitgliederversammlung ist zuständig für alle Aufgaben, soweit sie nicht dem Vorstand oder anderen Vereinsorganen obliegen. Sie ist ausschließlich zuständig für folgende Angelegenheiten:
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Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes, Entlastung des Vorstandes
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Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrages
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Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes
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Änderung der Satzung
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Auflösung des Vereins
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a) die ordentliche Mitgliederversammlung findet im ersten Halbjahr eines
jeden Jahres statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist
einzuberufen, wenn:
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der Vorstand die Einberufung aus dringenden Gründen beschließt
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wenn ein Drittel der Mitglieder schriftlich unter Angabe der Gründe die Einberufung vom Vorstand verlangt
-
wenn es das Interesse des Vereins erfordert
b) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist
von mindestens zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
Die Einladung erfolgt über die offizielle Homepage des Vereins
(z.Z.“ www.tsv05beerfurth.de“) sowie durch Veröffentlichung im Amtlichen
Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Reichelsheim (z. Z. „Amtsblatt der
Gemeinde Reichelsheim, Odenwald“). Ebenso ist eine schriftliche
Einladung per Brief und per E-Mail zulässig. Mitteilungen jeglicher Art
gelten als zugegangen, wenn sie an die dem Verein bekannt gegebene
Anschrift oder E-Mail-Adresse gerichtet ist. Die Mitteilung von
Adressänderungen / Änderungen von E-Mail-Adressen ist eine Bringschuld
des Mitglieds.
Jedes Mitglied kann bis 7 Tage vor Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich die Ergänzung der Tagesordnung verlangen. Danach und in der Mitgliederversammlung gestellte Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung können nur durch Entscheidung der stimmberechtigten Mitglieder mit
2/3-Mehrheit zugelassen werden.
c) Die Mitgliederversammlung wird von dem Vorsitzenden, bei dessen
Verhinderung von dem zweiten Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Leiter. Für die Wahl des 1. Vorsitzenden wird durch die Mitgliederversammlung ein Wahlleiter bestimmt.
Der Wahlleiter bestimmt einen Protokollführer.
Die Art der Abstimmung bestimmt der Wahlleiter, soweit in dieser Satzung nicht eine Art der Abstimmung zwingend bestimmt ist.
Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Ladung stets beschlussfähig, bei Änderung des Vereinzwecks und Auflösung des Vereins müssen mindestens ¾ der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein.
Für den Fall der Beschlussunfähigkeit muss der Vorsitzende innerhalb von vier Wochen eine neue Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung einberufen, die unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Darauf ist in der Einladung hinzuweisen.
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Stimmenübertragungen sind nicht zulässig.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.
Für Satzungsänderungen ist eine ¾-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, für die Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins eine solche von 4/5 erforderlich.
Das Versammlungsprotokoll ist von dem Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen. Es muss enthalten:
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Ort und Zeit der Versammlung
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Name des Versammlungsleiters und des Protokollführers
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Zahl der erschienenen Mitglieder
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Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit
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Die Tagesordnung
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Die gestellten Anträge, das Abstimmungsergebnis (Zahl der Ja-Stimmen, Zahl der Nein-Stimmen, Enthaltungen, ungültigen Stimmen), die Art der Abstimmung
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Satzungs- und Zweckänderungsanträge
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Beschlüsse, die wörtlich aufzunehmen sind.
§ 8
Kassenprüfer
Es werden zwei Kassenprüfer/innen von der ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Jedes Jahr eine/r damit das Rotationsprinzip gewahrt bleibt. Wiederwahl ist nach einem Jahr Unterbrechung zulässig.
Sie erstatten ihren Bericht nach Vorlage des Rechenschaftsberichtes des Rechners. Ein Vorstandsmitglied kann nicht Kassenprüfer sein.
Aufgabe der Kassenprüfer ist es, den Jahresabschluss des Vereins auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen.
§ 9
Ausschüsse
Der Vorstand kann für bestimmte Aufgaben und Arbeitsgebiete des Vereins Ausschüsse einsetzen, die nach seinen Weisungen die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen haben.
§ 10
Sportabteilungen
Den Abteilungsleitern obliegt die sportliche und technische Leitung der Abteilung. Er kann andere Mitglieder zur Mitarbeit heranziehen.
Die Abteilungsleiter vertreten die Abteilung im Vorstand.
§ 11
Jugendabteilung
Für alle Sportarten, die im Verein betrieben werden, sollen Jugendgruppen gebildet werden.
Jede Jugendgruppe soll von einem Obmann, der von den Abteilungs-leitern bestellt wird, geleitet werden.
§ 12
Datenschutz
Der Verein verarbeitet zur Erfüllung der in der Satzung definierten Aufgaben und des Zwecks des Vereins personenbezogene Daten und Daten über persönliche und sachbezogene Verhältnisse seiner Mitglieder. Diese Daten werden darüber hinaus gespeichert, übermittelt und verändert. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Speicherung, Bearbeitung, Verarbeitung und Übermittlung, ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben und Zwecke des Vereins zu. Eine anderweitige Datenverwendung (beispielsweise Datenverkauf) ist nicht statthaft. Jedes Mitglied hat das Recht auf:
Auskunft über seine gespeicherten Daten;
Berichtigung seiner gespeicherten Daten im Falle der Unrichtigkeit;
Sperrung seiner Daten;
Löschung seiner Daten.
Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder weiter der Veröffentlichung von Bildern und Namen in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien zu.
§ 13
Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der in § 7 geregelten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind die Mitglieder des Vorstands gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine/mehrere juristische Personen des öffentlichen Rechts oder andere steuerbegünstigte Körperschaften zwecks Verwendung für die Förderung des Sports.
§ 14
Schlussbestimmungen
Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 21.04.2017 beschlossen und ist mit Eintragung ins Vereinsregister des Amtsgerichtes Darmstadt vom 14.09.2017 in Kraft getreten.
Reichelsheim/Beerfurth, 14.09.2017
gez.
Mario Walter Tanja Ester
(1.Vorsitzender) (Schriftführerin)
Liebe Freunde des Beerfurther Apfelweinfestes,
das nächste "Bembelfest" findet vom 16. - 18. Juni 2017 auf unserem Sportplatz in Beerfurth statt.
Das Programm und nähere Info´s folgen. Es lohnt sich wieder nach Beerfurth zu kommen! Bis dahin.
Wir freuen uns auf Euer Kommen.
der Vorstand des TSV 05 Beerfurth e.V.
Unsere Handballspielgemeinschaft HSG Rodenstein präsentiert die Chrischa Hannawald Handballschule vom
20. - 22.07.2016 in der Reichenberghalle in Reichelsheim.
Party-Rock im Sportlerheim Beerfurth
Unter dem Motto „Was nicht klingt, wird klingend gemacht“ präsentieren sich die vier Jungs von „rediostix“ aus Erzhausen bei der 12. Äbbelwoi-Rock-Night am Ostersamstag, 20.04.2019 im Sportlerheim in Beerfurth.
Gegründet hat sich die junge Band 1997 im Rahmen einer Aktion des Jugendzentrums in Erzhausen nahe Darmstadt „Lern dein Instrument spielen“. Aus dieser Aktion formierte sich die heutige Band „rediostix“. Zwei der Gründungsmitglieder, nämlich Roman Flath (Gesang), sowie Hasan Karali (Gitarre), sind noch immer Teil der Band. Im Jahr 2016 kam durch einen Wechsel André Abel am Schlagzeug, sowie 2017 Steffen Selmes am Bass dazu.
In 2012 gewann die Band den Rookie Award und wurde somit die beste Newcomer Band in Hessen. Sie bespielten bereits Feste wie das Museumsuferfest in Frankfurt, das Seebeben Festival in Babenhausen, den Hessentag oder auch die Johannisnacht in Mainz.
Mit einer Mischung aus alten Hits, aber auch aktuellen Songs bieten die vier Jungs ein Programm für jeden Geschmack und jedes Alter. Durch ihre ganz eigene Art zu Covern machen sie jedes Konzert zu einem Erlebnis und bringen Zelte, Club´s und Open Airs zum Beben. Mit dabei sind Interpreten wie Guns´n Roses, Robbie Williams, Rage against the machine, die Ärzte, Bap, Spin Doctors, Lenny Kravitz uvm….
Überzeugt Euch selbst und kommt zur Äbbelwoi-Rock-Night ins Sportlerheim nach Beerfurth, Schwimmbadstraße 46, 64385 Reichelsheim-Beerfurth. Los geht es um 21:00 Uhr.
Die HSG Rodenstein e.V. freut sich darauf gemeinsam mit Euch das Sportlerheim zum Beben zu bringen.
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