Corona-Hygieneplan
für den Sportbetrieb im Sportlerheim Beerfurth/
auf dem Sportplatz Beerfurth
(Stand 02.04.2022)
Seit 02.04.2022 sind die bisherigen Einschränkungen im Sportbetrieb entfallen.
An die Stelle der bisherigen „Corona-Schutzverordnung“ des Landes Hessen tritt nun eine „Coronavirus-Basisschutzverordnung.
Nähere Infos hierzu findet ihr hier:
Landessportbund Hessen e.V. (landessportbund-hessen.de)
www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/
Die bisherigen Auflagen 2G+/3G-Zutrittsbeschränkungen sowie die Vorlage von Negativnachweisen sind damit ersatzlos weggefallen.
Oberstes Ziel ist es aber, die Infektionszahlen möglichst niedrig zu halten. Daher gilt:
- Eigenverantwortlichkeit übernehmen: sich selbst und andere möglichst
keiner unangemessenen Infektionsgefahr aussetzen!
- Rücksicht auf andere Teilnehmer nehmen!
- AHA + L-Regeln beachten!
Für die Nutzung des Sportplatzes bzw. des Sportlerheimes gelten folgende Regelungen:
- Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen
- Die bekannten Hygieneregeln werden während des Trainingsbetriebes weiterhin vorausgesetzt
- Am Eingang stehen weiterhin Möglichkeiten zur Händedesinfektion zur Verfügung.
- Risiken minimieren
- Selbstverständlichkeit:
Nur wer in eigener Selbstbeurteilung vollständig frei von Corona-Virus-Symptomen (wie Fieber, Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Verlust von Geruchs- und Geschmacksinn) ist und keinen Kontakt zu infizierten Personen hatte, darf am Training teilnehmen. Dies gilt für Übungsleiter, Sportler und Bergleitpersonen beim Eltern-Kind-Turnen gleichermaßen.
- Raumlüftung
Nach jeder Trainingsstunde ist eine intensive Stoßlüftung (ca.15 Minuten) des Sportlerheims durch den Übungsleiter durchzuführen. Hierzu sind die Fenster im Saal, die beiden Balkontüren sowie die Eingangstür zu öffnen. Nach Möglichkeit sollten auch während des Trainingsbetriebes Fenster und Türen geöffnet werden, um eine permanente Durchlüftung des Raumes sicherzustellen.
Jeder Übungsleiter trägt dafür Sorge, dass sämtliche Fenster und Türen nach dem Verlassen auch wieder ordnungsgemäß verschlossen werden
- Nutzung von Sportgeräten
- Das Sportlerheim ist nicht für die Nutzung von Ballsportarten ausgelegt. Insbesondere Fuß- und Handballspielen sowie der Einsatz von Lederbällen jeglicher Art ist untersagt.
Der Vorstand
Beerfurth, 02.04.2022
Hygienebeauftragter:
Mario Walter, 1. Vorsitzender
Kirchstr. 23
64385 Reichelsheim
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