Ergänzung zum Corona-Hygieneplan
für den Sportbetrieb im Sportlerheim Beerfurth
(Stand 04. März 2022)
Ab Freitag, 04.03.2022 gilt gem. Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (Coronavirus-Schutzverordnung - CoSchuV -) des Landes Hessen die 3-G-Regelung für den Sportbetrieb in Innenräumen von Freizeiteinrichtungen und Sportstätten.
Die Teilnahme am Sportbetrieb im Sportlerheim ist für Sportler*innen, Übungsleiter*innen, Begleitpersonen (auch beim Eltern-Kind-Turnen) sowie Zuschauer*innen möglich, die nach § 3:
- vollständig geimpft - bis zum 90. Tag nach der Zweitimpfung („frisch“ doppelt Geimpfte) oder mit dritter Impfung („Geboosterte“), oder
- genesen - bis zum 90. Tag nach Abnahme des positiven Tests („frisch“ Genesene), oder
- getestet - Schnelltest max. 24Stunden alt/ PCR-Test max. 48 Stunden alt sind.
Ausnahmen:
- Kinder unter 6 Jahren und Kinder die noch nicht eingeschult sind,
benötigen keinen Negativnachweis
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können den Nachweis durch die Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes (beispielsweise ein Testheft für Schülerinnen und Schüler mit Eintragungen der Schule oder der Lehrkräfte) erbringen
Der entsprechende Negativnachweis ist dem Übungsleiter vor dem Betreten des Sportlerheims vorzuzeigen!
Wir bitten um Beachtung. Bleibt gesund!
Der Vorstand